Rückruf (Verbraucherrecht)

Rückruf, Verbraucherrecht:

meist von Produktherstellern an die Konsumenten gerichtete Aufforderung, Fertigungsmängel serienmäßig hergestellter und bereits ausgelieferter Waren (z. B. Kfz) beim Hersteller oder seinen Gehilfen (besonders Werkstätten) beseitigen zu lassen. Die gesetzliche Grundlage für Rückrufaktionen bildet das am 1. 12. 2011 in Kraft getretene Produktsicherheitsgesetz, das u. a. die zuständige Behörde berechtigt,

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.