Richtgeschwindigkeit (Straßenverkehr)

Richtgeschwindigkeit, Straßenverkehr:

empfohlene (Höchst-)Geschwindigkeit. Für die Bundesautobahnen und autobahnähnliche Schnellstraßen in Deutschland gilt die Richtgeschwindigkeitsverordnung vom 21. 11. 1974 mit der generellen Empfehlung, nicht schneller als 130 km/h zu fahren, soweit nicht eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit bindend angeordnet ist (Zeichen 274) oder eine niedrigere Richtgeschwindigkeit örtlich empfohlen wird (Zeichen 380: blaues Rechteck mit

Quellenangabe

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