Revision

Revision [lateinisch] die, Nachprüfung, Berufung, Überprüfung eines Urteils durch ein übergeordnetes Gericht

Nachprüfung (z. B. in der Buchhaltung oder im Bankwesen). In der Rechtsprechung bezeichnet man als Revision die Überprüfung eines Urteils durch ein übergeordnetes Gericht, bevor das Urteil rechtskräftig wird. Zu untersuchen ist jedoch nur, ob das Gesetz richtig angewendet worden ist oder ob bei der Gerichtsverhandlung Verfahrensmängel vorgekommen sind; nicht

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