Restlaufzeit
Restlaufzeit, vom Transaktions- beziehungsweise Betrachtungszeitpunkt an verbleibende Zeitspanne bis zur Endfälligkeit einer (früher begründeten) Forderung oder Verbindlichkeit; ausgehend von der fixierten »Ursprungslaufzeit«, verkürzt sie sich mit jedem abgelaufenen Tag. Herangezogen wird die Restlaufzeit u. a. bei der Renditeberechnung und der Liquiditätsbeurteilung von Unternehmen. Auch die Bilanzierung von Forderungen und Verbindlichkeiten
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