Rentenmark

Rentenmark, die durch Gesetz vom 13. 10. 1923 geschaffene Zwischenwährung zur Stabilisierung der deutschen Währung in der Inflation nach dem Ersten Weltkrieg. Die Rentenmark, eingeteilt in 100 Rentenpfennige, war einlösbar in verzinsliche, auf Gold lautende Rentenbriefe. Diese waren gedeckt durch eine Grundschuld auf den gesamten landwirtschaftlichen Besitz.

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