Reisebüro
Reisebüro, Betrieb eines Handelsvertreters (§§ 84 ff. HGB), der Reise- und Fremdenverkehrsdienstleistungen (z. B. Privat- und Geschäftsreisen, Platzbuchung, Fahrkartenverkauf, Hotelreservierung) sowie weitere touristische Dienste einschlägiger Unternehmen und Reiseveranstalter, mit denen er Vermittlungs- und Agenturverträge abgeschlossen hat, anbietet sowie zwischen diesen Unternehmen und seinen Kunden gegen Provision Verträge vermittelt.
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