Reichsstände

Reichsstände, im Heiligen Römischen Reich bis 1806 dessen reichsunmittelbare Glieder, soweit sie das Recht auf Sitz und Stimme im Reichstag besaßen.

Man unterscheidet geistliche Reichsstände (geistliche Kurfürsten, Erzbischöfe, Bischöfe, Reichsäbte und Reichsäbtissinnen) und weltliche Reichsstände (weltliche Kurfürsten, Herzöge, Markgrafen, gefürstete Grafen und Freiherren sowie die Reichsstädte).

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