Reichsstatthalter
Reichs|statthalter, im nationalsozialistischen Deutschland
durch das »Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder« (7. 4. 1933) geschaffenes Amt, das der Durchsetzung der von A. Hitler aufgestellten politischen Richtlinien in den Ländern dienen sollte. Der Reichsstatthalter, vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers (ab 1934 nur noch von Hitler) ernannt, galt auch als eigentlicher Repräsentant der Ländersouveränität,
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