Reichskulturkammer

Reichskulturkammer, die im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung durch Gesetz vom 22. 9. 1933 durch das Propagandaministerium eingerichtete berufsständische Zwangsorganisation aller im weitesten Sinne künstlerisch und kunstgewerblich (einschließlich der im Bereich Erzeugung und Absatz technischer Verbreitungsmittel) Tätigen. Die Reichskulturkammer gliederte sich in sieben Einzelkammern (Reichsschrifttums-, Reichspresse-, Reichstheater-, Reichsfilm-, Reichsmusikkammer, Reichskammer

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.