Reichskammergericht
Reichskammergericht, das 1495 auf dem Reichstag zu Worms errichtete oberste Gericht des Deutschen Reichs, Nachfolger des kaiserlichen Kammergerichts, von dem es sich durch festen Sitz (seit 1527 Speyer, 1693–1806 Wetzlar), die reichsrechtliche Grundlage, den ständigen, vom Kaiser ernannten Kammerrichter und die meist von den Reichsständen ernannten 16 ständigen Beisitzer
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