Reichsgut

Reichsgut, im Mittelalter der aus dem karolingischen Erbe stammende Grundbesitz des Heiligen Römischen Reichs zum Unterhalt von König, Hof und Zentralverwaltung, der zum Teil in direkter Verfügung des Königs blieb, zum Teil gegen Dienstleistungen als Reichslehngut und Reichskirchengut vergeben wurde. Das Reichsgut wurde mit dem Hausgut des Herrschergeschlechts verwaltet,

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