Reichsfreiherr

Reichsfreiherr, im Heiligen Römischen Reich

der Stand, nicht der Titel, der bis 1806 vom Kaiser mit Brief dazu Erhobenen (Titel: Freiherr). Die Reichsfreiherren gehörten dem niederen Adel an (seit dem 19. Jahrhundert ranggleich mit dem landesherrlichen Freiherrenstand).

Quellenangabe

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