Regalien
Regali|en [von mittellateinisch regale »Königsrecht«, zu lateinisch regalis »königlich«], Singular Regal das, -s, lateinisch Iura regalia,
im 11. Jahrhundert entstandene Bezeichnung für die dem König zustehenden Hoheitsrechte, die sich auf Nutzungsrechte, Gerichtsbarkeit und auch auf das Befestigungsrecht an Burganlagen erstreckten. Die Regaliendefinition des Ronkalischen Reichstags (1158) umfasste die Verfügung über die hohen Ämter, über das Reichsgut, Herrschaftsrechte und finanziell nutzbare Rechte (z. B. Marktgerechtsame, vielfältige Zölle
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