Der Reformationstag als Feiertag
Als staatlicher Feiertag gilt der Reformationstag in den sogenannt »neuen« Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie in den »alten« Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein.
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Mitwirkende
Dr. Bettina Kratz-Ritter
Quellenangabe