Rechtsschutzversicherung

Rechts|schutzversicherung, Versicherung der Kosten aus der Wahrnehmung rechtlicher Interessen, insbesondere Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten, somit für Rechtsberatung, Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung. Entsprechend den Bedürfnissen der Versicherungsnehmer haben sich Zusammenfassungen verschiedener Rechtsschutzversicherungsarten (Strafrechtsschutzversicherung, Beratungsrechtsschutzversicherung, Schadensersatzrechtsschutzversicherung, Arbeitsrechtsschutzversicherung, Vertragsrechtsschutzversicherung usw.) nach dem Paketsystem zur Versicherung bestimmter Lebensbereiche herausgebildet, wie Verkehrsrechtsschutz, Rechtsschutz im beruflichen Bereich,

Werke

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.