Realrechte

Realrechte, mit einem Grundstück verbundene Rechte. Hierzu zählen besonders die Grunddienstbarkeiten des BGB (Dienstbarkeit). Realrechte nach altem Herkommen (Forst- und Weidegerechtigkeit) sind nach Erlass des BGB zum Teil erhalten geblieben (Artikel 184 Einführungsgesetz zum BGB). Zu den Realrechten gehören ferner Realgewerbeberechtigungen als öffentlich-rechtliche, an ein bestimmtes Grundstück

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