radioaktiver Abfall
radioaktiver Abfall, umgangssprachlich Atommüll, alle beim Betrieb von Kernreaktoren, bei der Bearbeitung, Verarbeitung und Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen, bei der Anwendung von Radionukliden (z. B. in der Forschung, Industrie, Nuklearmedizin) sowie beim Rückbau von Kernreaktoren und kerntechnischen Anlagen anfallenden, nicht weiter verwertbaren radioaktiven Reststoffe sowie ausgebaute oder abgebaute radioaktive Anlagenteile.
Radioaktive Abfälle sind nach dem Atomgesetz geordnet zu beseitigen. Zu diesem Zweck sind sie bei den Landessammelstellen der Länder für Zwischenlagerung oder bei Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle abzuliefern. (Entsorgung, Endlagerung)
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