Präklusion (Recht)
Präklusion [lateinisch] die, -/-en, Recht:
die bei Versäumung einer fristbestimmten Rechtshandlung eintretende Rechtsverwirkung, wonach eine Person mit Ablauf eines bestimmten Zeitraums (Präklusivfrist) mit der Vornahme einer Rechtshandlung ausgeschlossen wird, besonders bei verzögertem tatsächlichem Vorbringen, verzögerten Beweismitteln oder verzögerter Einlassung, zur Verhinderung von Prozessverschleppung (Prozessbeschleunigung). Das Verfahren wird ohne Rücksicht auf die präkludierte Prozesshandlung
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