Prüfungsverbände
Prüfungsverbände, früher Revisionsverbände,
Verbände in der Rechtsform eingetragener Vereine, die mit der Durchführung der für die Genossenschaften gesetzlich (§§ 53–64 Genossenschaftsgesetz in der Fassung vom 16. 10. 2006) vorgeschriebenen Pflichtprüfungen betraut sind. Seit 1934 müssen alle eingetragenen Genossenschaften Mitglieder eines Prüfungsverbands sein (Verbandszwang). Neben der Prüfung der Einrichtung, Geschäftsführung und Vermögenslage sowie der
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