Protest (Wertpapierrecht)
Protest [italienisch protesto, zu protestare, lateinisch protestari »öffentlich bezeugen«, »verkünden«] der, -(e)s/-e, Wertpapierrecht:
öffentliche Beurkundung der Verweigerung der Annahme oder der Zahlung eines Wechsels oder Schecks. Der Protest ist beim Wechsel Voraussetzung für den Rückgriff des Wechselinhabers gegen die Indossanten, den Aussteller und andere Wechselverpflichtete (Protestaten, Artikel 43 ff. Wechselgesetz). In bestimmten Fällen, besonders wenn der Bezogene seine Zahlungen eingestellt hat
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