Prolongation
Prolongation [zu lateinisch prolongare »verlängern«] die, -/-en,
Verlängerung von Fristen in Vertragsverhältnissen, Stundung fälliger Verpflichtungen, z. B. Prolongation eines Bankkredits auf Antrag des Kreditnehmers mit schriftlicher Einwilligung des Kreditinstituts. – Im Börsenterminhandel Prolongationsgeschäft (Report). – Im Wechselrecht die Stundung der Wechselverpflichtung gegen Ausstellung eines neuen Wechsels (Prolongationswechsel) mit späterem Verfallsdatum, mit dessen Verkaufserlös der
Informationen zum Artikel
Quellenangabe