Principium Contradictionis (Logik)

Principium Contradictionis [lateinisch »Prinzip vom (verbotenen) Widerspruch«] das, - -, Logik:

seit Aristoteles der logische Grundsatz, dass eine Eigenschaft einem Gegenstand nicht zugleich zugesprochen und abgesprochen werden kann, in formallogischer Betrachtungsweise, dass nicht zugleich »A« und »nicht-A« gelten kann: ¬ (A ∧¬ A).

Quellenangabe

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