Postzwang

Post|zwang, die historische, dem königlichen Postregal des Mittelalters entsprechende Befugnis des Staates, die entgeltliche Beförderung von Nachrichtensendungen bei der Post zu monopolisieren. Dem Postzwang entsprechen eine grundsätzlich uneingeschränkte Zulassungspflicht der Post und ein Anspruch auf Benutzung der postalischen Einrichtungen durch jeden, der die Benutzungsbedingungen erfüllt. Das bis 31. 12.

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