positive Vertragsverletzung
positive Vertragsverletzung, Abkürzung pVV, positive Forderungsverletzung,
vor der Reform des Schuldrechts ein nicht ausdrücklich im BGB geregeltes, jedoch gewohnheitsrechtlich anerkanntes Rechtsinstitut, das innerhalb eines Schuldverhältnisses jede schuldhafte, nicht unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne einer Schlechterfüllung erfasste, die nicht in Schuldnerverzug oder Unmöglichkeit bestand. Rechtsfolgen waren Rücktrittsrecht oder Schadensersatz sowie bei Dauerschuldverhältnissen auch das Recht zu außerordentlicher Kündigung.
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