Polizeistaat
Polizeistaat, 1) im historischen Sinn der absolute Staat des 16.–18. Jahrhunderts, in dem der Landesherr die »Polizeigewalt« (ius politiae) als wichtigsten Teil der inneren Staatsgewalt ausübte. Sie erstreckte sich weit über die heutige Polizeitätigkeit hinaus auf die Regelung der inneren Ordnung im Gemeinwesen und erfasste auch die »Wohlfahrtspolizei«. Der
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