Pflanzenschutzgesetz

Pflanzenschutzgesetz, Abkürzung PflSchG,

kurz für Gesetz zum Schutz von Kulturpflanzen vom 15. 9. 1986. Das Pflanzenschutzgesetz soll Kulturpflanzen und deren Erzeugnisse vor Schadorganismen und Beeinträchtigungen schützen und Gefahren abwenden, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und -maßnahmen für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für den Naturhaushalt entstehen können. Einfuhr und gewerblicher

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.