Personalausschuss

Personal|ausschuss, auf Bundes- (Bundespersonalausschuss) sowie auf Landesebene (Landespersonalausschuss

des jeweiligen Bundeslandes) errichtete Stellen, denen im Rahmen gesetzlich vorgesehener Fälle unabhängig und in eigener Verantwortung bestimmte beamtenrechtliche Aufgaben obliegen. – Dem Bundespersonalausschuss (§§ 95 ff. Bundesbeamtengesetz) gehören (seit der deutschen Einheit) neben acht ordentlichen Mitgliedern (darunter der Präsident des Bundesrechnungshofs als Vorsitzender) acht stellvertretende Mitglieder an. Im Grundsatz dazu

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