Partikularismus

Der Partikularismus [lateinisch] bezeichnet die Bestrebungen staatlicher Teilgebiete, ihre besonderen (regionalen) Interessen gegen die allgemeinen Interessen der übergeordneten staatlichen Gemeinschaft durchzusetzen.

Im Extremfall erwachsen aus dem Partikularismus Bemühungen zur völligen Lösung aus der bestehenden Gemeinschaft (Separatismus).

Quellenangabe

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