Parallelwährung

Parallelwährung, Simultanwährung,

ein Währungssystem, in dem zwei Edelmetalle (meistens Gold und Silber) frei ausprägbar sind und als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Es besteht zwischen den Metallen im Unterschied zur Doppelwährung jedoch kein festes Wertverhältnis.

Quellenangabe

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