Pairing (Parlamentsrecht)
Pairing [pεːrɪŋ, englisch »zusammenpassen«] das, -s, Pairing-Abkommen,
Parlamentsrecht: aus der britischen Parlamentstradition stammender Begriff, der eine Vereinbarung zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen bezeichnet, die darauf abzielt, die Mehrheitsverhältnisse zu respektieren, wenn nicht alle Abgeordneten anwesend sind (etwa wegen Krankheit oder Dienstreisen einzelner Abgeordneter). Wenn in einer oder mehreren Fraktionen der Regierungsseite Abgeordnete fehlen, nimmt demnach eine entsprechende
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