Ortssatzung

Orts|satzung, Orts|statut, Ortsgesetz,

das von Gemeinden (Städten) aufgrund ihrer (Satzungs-)Autonomie erlassene Recht (Ortsrecht); es setzt örtlich begrenzte Rechtsnormen, die für jedermann gelten (z. B. kommunale Gebührenordnung). Ortssatzungen dürfen das ihnen übergeordnete Bundes- oder Landesrecht nur ergänzen; verstoßen sie dagegen, sind sie ungültig. Für satzungsrechtliche Eingriffe in die Rechtssphäre des Bürgers bedarf es einer

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