Organ (Recht)
Organ [von griechisch órganon »Organ«, eigentlich »Werkzeug«] das, -s/-e, Recht:
eine Person oder Personengesamtheit, die in einer Organisation bestimmte durch Gesetz oder Statut umrissene Aufgaben wahrnimmt. Es werden Beschlussorgane (Mitgliederversammlungen, Parlamente), beratende Organe (Beiräte) und ausführende Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Regierung, Verwaltungsbehörden) unterschieden. Vertretungsorgane vertreten die Organisation nach außen, Geschäftsführungsorgane dienen der internen Führung. Ein Kollegialorgan
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