Offizialat (katholisches Kirchenrecht)
Offizialat [mittellateinisch] das, -(e)s/-e, katholisches Kirchenrecht:
seit dem 13. Jahrhundert ständig eingerichtete bischöfliche Gerichtsbehörde, an deren Spitze der vom Bischof ernannte Offizial steht; bildet die unterste Instanz der kirchlichen Gerichtsbarkeit.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe