Obligo (Wechsel- und Scheckrecht)

Obligo [italienisch, zu obbligare, lateinisch obligare, obligat] das, -s/-s,  Wechsel- und Scheckrecht:

Haftung aus der Ausstellung oder Übertragung eines Wechsels (Wechselobligo) oder Schecks; ohne Obligo, Abkürzung o. O., frei von Obligo, ohne Gewähr, ein die Haftung ausschließender Vermerk auf Wechseln (»Angstklausel«). Bei Bankauskünften soll der Zusatz »ohne Obligo« die Haftung der Bank für unrichtige Auskünfte ausschließen; der Haftungsausschluss ist

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