Obligationenrecht
Obligationenrecht, Abkürzung OR,
neben dem Zivilgesetzbuch (ZGB) Kodifikation des Schweizer Zivilrechts vom 30. 3. 1911. Im Obligationenrecht sind u. a. geregelt das Zustandekommen von vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen, die einzelnen Vertragstypen sowie das Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht.
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