Oberbefehlshaber

Oberbefehlshaber, Inhaber der obersten militärischen Kommandogewalt über die Gesamtstreitkräfte oder einzelne Teilstreitkräfte (Heer, Marine, Luftwaffe). Träger des Oberbefehls ist in der Regel das Staatsoberhaupt (im Deutschen Reich 1871–1918 der Kaiser, 1919–34 der Reichspräsident, dann bis 1945 als »Führer und Reichskanzler« Hitler). – In Deutschland liegt die Befehls- und Kommandogewalt

Quellenangabe

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