Notdienst

Notdienst, ärztlicher Bereitschaftsdienst zur Versorgung akuter medizinischer Fälle außerhalb der allgemeinen Sprechstunden (nachts, an Wochenenden und Feiertagen). Die Verantwortung für den Notdienst liegt allgemein bei den Ärztekammern und für die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages. Die wechselnde Teilnahme am

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