Niedersächsischer Kreis

Niedersächsischer Kreis, einer der zehn Reichskreise des Heiligen Römischen Reichs, entstand 1512 und umfasste 1522 die Erzbistümer Bremen und Magdeburg, die Bistümer Hildesheim, Lübeck, Ratzeburg, Schleswig und Schwerin, die Herzogtümer Braunschweig, Mecklenburg, Holstein und Sachsen-Lauenburg, zwei Grafschaften, die Reichsstädte Lübeck, Goslar, Nordhausen und Mühlhausen sowie Hamburg und Göttingen.

Kreisausschreibende Fürsten waren der Erzbischof von Magdeburg und der Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel. Nach dem Westfälischen Frieden (1648) wurde ein zwischen Kurbrandenburg und Schweden wechselndes Direktorium sowie ein Kondirektorium Braunschweig-Lüneburgs eingerichtet. Eine Kreisorganisation bildete sich seit den 1530er-Jahren heraus.

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