Nichtigkeitsklage (Zivilprozess)
Nichtigkeitsklage, Zivilprozess:
im Wiederaufnahmeverfahren eine Gestaltungsklage, mit der die Aufhebung einer Entscheidung und Neuentscheidung eines Rechtsstreits begehrt wird. Sie will die Rechtskraft der angegriffenen Entscheidung beseitigen und kann nur auf in § 579 ZPO bezeichnete schwere Verfahrensmängel (»Nichtigkeitsgründe«) gestützt werden, insbesondere bei Verstößen gegen das Gebot des gesetzlichen Richters.
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