nicht eheliche Kinder

nicht eheliche Kinder (außereheliche Kinder, uneheliche Kinder),

Kinder, die nicht einer rechtsgültigen Ehe entstammen, also besonders die Kinder einer unverheirateten Frau. Lange Zeit waren nicht eheliche Kinder rechtlich diskriminiert. Seit dem Inkrafttreten des 1997 verabschiedeten Kindschaftsreformgesetzes am 1. Juli 1998 spielt es für die Rechtsstellung eines Kindes grundsätzlich keine Rolle mehr, ob seine Eltern miteinander verheiratet sind

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