Negativliste
Negativliste, Verzeichnis von Arzneimitteln, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Die in Deutschland existierende Negativliste nach § 34 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V, die das Bundesministerium für Gesundheit per Rechtsverordnung zusammenstellt, beinhaltet unwirtschaftliche Arzneimittel, die für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile
Informationen zum Artikel
Quellenangabe