Recht
An der Spitze des Gerichtssystems steht der Oberste Gerichtshof, der v. a. in Fällen mit Verfassungsrechtsbezug entscheidet. Der Berufungsgerichtshof ist Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Bezirksgerichts, soweit nicht der Oberste Gerichtshof zuständig ist. Daneben besteht ein Familiengericht. In bestimmten Fällen kann das Hochgericht von Australien als letzte Instanz angerufen werden. –
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