Nahrungsergänzungsmittel

Gesetzliche Regelungen

Im Gegensatz zu Medikamenten zählen NEM zu den Lebensmitteln. Deshalb müssen sie keine aufwändigen Studien und Tests durchlaufen, bevor sie auf den Markt kommen. In Deutschland verkaufte Produkte unterliegen dem deutschen Lebensmittelrecht, sie müssen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angemeldet werden. Sie sind außerdem frei verkäuflich, d. h. sie

Mitwirkende

Dr. Gudrun Hoffmann

Quellenangabe

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