Nachahmung (Recht)
Nachahmung, Recht: Die Nachahmung oder Nachbildung fremder Produkte ist rechtlich nur verboten, wenn sie ein durch Sondergesetz geschütztes Rechtsgut verletzt, so z. B. beim Urheberrecht, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Patent, Kennzeichen (z. B. Marke).
Die Nachahmung fremder Kennzeichnungen und Arbeitsergebnisse kann auch unlauterer Wettbewerb sein, wenn in sittenwidriger Weise das in »seiner Art eigene« Erzeugnis eines anderen nachgeahmt wird. Das ist insbesondere der Fall, wenn durch die Nachahmung eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft erzeugt wird oder die Wertschätzung des Originalprodukts unangemessen
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