Naamloze Vennootschap (Gesellschaftsrecht)

Naamloze Vennootschap [ˈnaːmlosə vəˈnoːtsxap], Abkürzung N. V., Gesellschaftsrecht:

niederländische Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, der deutschen Aktiengesellschaft sehr ähnlich. Wie bei dieser ist das Kapital (Mindestkapital 45 000 €) in Aktien unterteilt, die frei übertragbar sind und an der Börse gehandelt werden können. Organe der N. V. sind die Hauptversammlung (»algemene vergadering van aandeelhoulders«) und der Vorstand (»Raad van

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