Mogelpackung
Mogelpackung, umgangssprachliche Bezeichnung für eine Warenverpackung, die aufgrund ihrer äußeren Gestaltung eine Füllmenge vortäuscht, die nicht der Realität entspricht und insofern gegen § 43 Absatz 2 Mess- und Eichgesetz vom 25. 7. 2013 verstößt. Mogelpackungen werden in Deutschland als wettbewerbswidriges, gemäß § 1 UWG unzulässiges Verhalten eingestuft.
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