Moderator (Kirchenrecht)

Moderator [lateinisch »Mäßiger«; »Lenker«, »Regierer«] der, -s/...ˈtoren, Kirchenrecht:

in der katholischen Kirche der Leiter einer kirchlichen Behörde, einer Synode, eines Konzils, einer Beratung oder der Seelsorge in Sonderfällen; innerhalb der reformierten Kirchen in Deutschland der Vorsitzende des Leitungsgremiums (Moderamens) des Reformierten Bundes.

Quellenangabe

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