Recht
Seit 2001 ist beim Autofahren das Telefonieren mit dem Handy oder Autotelefon am Ohr aus Sicherheitsgründen verboten (§ 23 Absatz 1a StVO). Bei Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld verhängt werden. Wenn es dadurch zu einem Unfall kommt, erhöht sich das Bußgeld. Das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung ist im Auto dagegen nach wie
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