Menschenversuch

Menschenversuch, Human|experiment,

jeder Versuch (auch mit Placebo) an sich selbst oder an einem anderen Menschen zu wissenschaftlicher Erkenntnis (z. B. bei pharmazeutischen Tests). Jeder körperliche Eingriff ist tatbestandsmäßig eine (strafbare) Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB); er ist jedoch bei Einwilligung der Versuchsperson gerechtfertigt, es sei denn, dass der Eingriff trotz der Einwilligung

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