Recht
Verfassung von 1867 (seither zahlreiche Änderungen); Senat mit 47, Repräsentantenhaus mit 141 Mitgliedern. Im Kongress ist Maryland durch 2 Senatoren und 8 Abgeordnete vertreten.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar